Montenegro

Montenegro

Länderdaten:

Hauptstadt: 

Population: 

Gebiet:  km²

BIP: $ (GDP per capita, PPP. World Bank )

Währung:

Registrierungsinfrastruktur:

Unterlagen

Registrierungsverfahren

WARENZEICHEN

Einreichung des Antrags - Anforderungen

 
Vollständiger Name und Adresse des Antragstellers
Darstellung (Eisicht) der Marke
Liste der Waren und Dienstleistungen nach der Klassifikation von Nizza, 11. Ausgabe (Klassen 1-45). Jedoch aufgrund der Informationen, die wir aus dem lokalen IPO erhalten, die 11. Ausgabe der Klassifikation von Nizza sollte ab dem 1. Januar 2017 gültig sein und sie ist noch in Vorbereitung
Prioritätsdatum, Land, Nummer und das ursprüngliche Prioritätsdokument können innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Antragstellung nachgereicht werden inkl. einer beglaubigten Übersetzung in der Landessprache. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Vollmacht, einfach im Namen des Anmelders unterzeichnet. Es besteht kein Bedarf für Legalisierung oder Beglaubigung. Vollmacht kann innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag des Eingangs der offiziellen Einladung des Amtes nachgereicht werden

Registrierungsverfahren:

Die Antrag wird eingereicht beim Amt für geistiges Eigentum von Montenegro. Das Amt prüft die absoluten Ablehnungsgründe. Das Registrierungsverfahren dauert etwa 12 Monate ab dem Tag der Anmeldung

Einspruch:

 
Einspruch kann innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichungsdatum der Anmeldung eingereicht werden.
Die Frist von 90 Tagen für die Einreichung des Einspruchs gegen die nationalen Markenanmeldungen sollte ab dem Zeitpunkt entrichtet werden, der dem Datum der Veröffentlichung des Intellectual Property Gazette von Montenegro folgt. Die Frist von 90 Tagen für die Einreichung des Einspruchs gegen die internationale Registrierungen sollte ab dem ersten Tag des Monats entrichtet werden,  das dem Datum der Veröffentlichung im WIPO Gazette folgt.

Dauer:

Durch die Entrichtung der zehnjährigen Schutzgebühr ist die Marke für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig
Nach Entrichtung der Verlängerungsgebühren wird die Handelsmarke für weitere 10 Jahre verlängert (diese Aktion kann eine unbegrenzte Anzahl von Malen wiederholt werden)
Die Jahresgebühren sind in den letzten sechs Monaten der vergangenen 10 Jahre Schutzfrist zu entrichten oder bis zu sechs Monaten nach dem Ablaufdatum mit einer Bußgeld in Höhe von + 50% der Jahresgebühren zu entrichten

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, unterzeichnet vom Zedenten (Datum, Name, Familienname, Position, Fax oder Stempel - wenn der Antragsteller ein Unternehmen ist)
Vollmacht, unterzeichnet vom Zessionar (Datum, Name, Familienname, Position, Fax oder Stempel - wenn der Antragsteller ein Unternehmen ist)
Zuordnungsdokument vom Zedenten und vom Zessionar unterzeichnet. Das ursprüngliche Zuordnungsdokument oder eine beglaubigte Kopie davon muss dem örtlichen Amt eingereicht werden
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet von einem Vertreter der Gesellschaft (Datum, Name, Familienname, Position, Fax oder Stempel - wenn der Antragsteller ein Unternehmen ist).
Adressenänderung Anforderungen:
Vollmacht, die die neue Adresse angibt,  einfach unterzeichnet vom Vertreter der Gesellschaft    

 

PATENTE

Einreichung eines herkömmlichen Antrags - Anforderungen:

Name und Adresse  des Anmeldungstellers
Name und Adresse des Erfinders/die Erfinder oder eine Erklärung, dass die Erfinder nicht namentlich in der Anmeldung erwähnt werden möchten (Erklärung kann innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden)
Prioritätsdatum, Land und Nummer
Beschreibung des Patents
Patentansprüche
Zeichnungen (falls vorhanden)
Abstrakt - Zusammenfassung der Erfindung
Erklärung des Antragstellers, die die Grundlage des Rechtes für den Antrag angibt
Vollmacht, einfach vom Antragsteller unterzeichnet
Prioritätsdokument
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem Prioritätsdatum einzureichen
 

PCT-Antrag - Anforderungen

Internationale Anmeldungen können beim internationalen Amt der Weltorganisation für geistiges Eigentum als Anmeldeamt gemäß Vertrag eingereicht werden. Nur montenegrinische Staatsbürger, in Montenegro ansässige Personen sowie Unternehmen mit Sitz in Montenegro dürfen PCT-Anmeldungen vor dem IPO einreichen. Jede internationale Anmeldung in Montenegro, die für Erteilung eines nationalen Patents benannt oder gewählt wurde, gilt als Antrag auf Ausdehnung des europäischen Patents auf Montenegro, und EPO soll als benanntes oder gewähltes Amt nach dem Vertrag agieren.

Erweiterung eines europäischen Patents - Anforderungen

Seit dem 1. März 2010 ist es möglich, Montenegro zu kennzeichnen
B1 Patentschrift
Vollmacht, einfach im Namen des Antragstellers unterzeichnet. Es besteht kein Bedarf für Legalisierung oder Beglaubigung. Vollmacht könnte innerhalb von 90 Tagen nachgereicht werden
Die Übersetzung der Patentansprüche in der Landessprache
Für die europäischen Patente, die vor dem 1. März 2010 eingereichtt worden sind, gilt eine Sonderregel - im Falle dass Serbien kennzeichnet wurde und die Erweiterungsgebühren in Serbien bezahlt wurden, ist es möglich, einen Anspruch einzureichen beim Amt von Montenegro für die Erteilung eines Gültigkeitszertifikats - die Anforderungen sind:
Die Kopie des Antrags auf Eintragung eines erweiterten europäischen Patents, die in das Register für Patente beim Amt in Serbien einzureichen ist;
B1-Patentspezifikation;
Vollmacht, einfach auf den Namen des Antragstellers unterzeichnet;
Übersetzung der Patentbeschreibung und die Ansprüche in der Landessprache

Fristen für die Einreichung des Antrags für die Erweiterung des europäischen Patents

Der Antrag für die Erweiterung des europäischen Patents ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erteilung des europäischen Patents innerhalb von 3 Monaten einzureichen

Dauer:

20 Jahre nach dem Anmeldetag für herkömmliche Patente
20 Jahre nach dem internationalen Anmeldetag für die nationale Phase der PCT-Patente
20 Jahre nach dem europäischen Anmeldetag für bestätigte europäische Patente
Die Schutzgebühren sind jährlich zu entrichten, vor oder am Jahrestag des Anmeldedatums oder in den folgenden sechs Monaten mit 50% Bußgeld.

 

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Rechten Anforderungen:
Vollmacht, einfach vom Zedenten unterzeichnet      
Vollmacht, einfach vom Zessionar unterzeichnet 
Zuordnungsdokument vom Zedenten und vom Zessionar unterzeichnet. Das ursprüngliche Zuordnungsdokument oder eine beglaubigte Kopie davon muss dem örtlichen Amt eingereicht werden
Anforderungen über die Namensänderung            
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet 
a) Auszug aus dem Handelsregister, der die Namensänderung nachweist; oder 
b) Erklärung des Staatssekretärs, die die Namensänderung nachweist:   
Anforderungen über die Adressenänderung              
Vollmacht, die die neue Adresse angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
Auszug aus dem Handelsregister, die die Änderung der Adresse oder Erklärung des Landssekretärs nachweist oder ein öffentliches Dokuments, das die Adressenänderung nachweist,

DESIGN

Einreichung des Antrags - Anforderungen

Name und Adresse  des Anmeldungstellers
Name und Adresse  des Autors oder eine Erklärung, dass der Autor gewählt hat, nicht erwähnt zu werden
Informationen über die Anzahl der äußeren Formen, für welche Schutz beantragt wurde
Voll- und Kurztitel des industriellen Designs
Eine zweidimensionale Darstellung der Form, für welche Schutz beantragt wurde (Foto oder eine grafische Darstellung für welches Produkt der Schutz beantragt wird)
Rechtsgrundlage (Erklärung) für Einreichung des Antrags, falls die Anmeldung nicht auf den Namen des Autors eingereicht wird. Die Rechtsgrundlage soll einfach von einem Vertreter des Antragstellers unterzeichnet werden
Prioritätsdatum, Land, Nummer und das ursprüngliche Prioritätsdokument können innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Antragstellung nachgereicht werden inkl. einer beglaubigten Übersetzung in der Landessprache. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Vollmacht, einfach im Namen des Anmelders unterzeichnet. Die Vollmacht kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der offiziellen Einladung des Amtes nachgereicht werden

Registrierungsverfahren:

Anträge von industriellen Designs werden vom Amt für geistiges Eigentum (nur für formale Anforderungen) geprüft. Wenn der Antrag die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, entscheidet das Amt über die Gewährung
Die Schutzgebühren für die ersten fünf Jahre sind einmal für den Zeitraum von fünf Jahren zu entrichten.
Nach der Entrichtung der Jahresgebühren wird das Design für weitere 5 Jahre verlängert werden (Diese Aktion kann einige Male wiederholt werden, da die Dauer des Designs 25 Jahre ab dem Antragsdatum ist)
Die Jahresgebühren sind in den letzten sechs Monaten der vergangenen 5 Jahre Schutzfrist oder bis zu sechs Monaten nach dem Ablaufdatum mit einer Bußgeld in Höhe von + 50% der Jahresgebühren zu entrichten

Dauer:

25 Jahre nach dem Anmeldetag

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Rechten Anforderungen:    
Vollmacht, einfach vom Zedenten unterzeichnet      
Vollmacht, einfach vom Zessionar unterzeichnet      
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet von einem Vertreter der Gesellschaft
Auszug aus dem Handelsregister über die Namensänderung oder Erklärung des Staatssekretärs, die die Namensänderung darstellt oder ein öffentliches Dokument, das die Namensänderung nachweist,
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die die neue Adresse angibt, unterzeichnet von einem Vertreter der Gesellschaf
Auszug aus dem Handelsregister, die die Änderung der Adresse oder Erklärung des Landssekretärs nachweist oder ein öffentliches Dokuments, das die Adressenänderung nachweist,