Slowenien

Slowenien

Länderdaten:

Hauptstadt: 

Population: 

Gebiet:  km²

BIP: $ (GDP per capita, PPP. World Bank )

Währung:

Registrierungsinfrastruktur:

Registrierungsverfahren

WARENZEICHEN

Einreichung des Antrags - Anforderungen

Name und Adresse  des Anmeldungstellers
Darstellung der Marke
Liste der Waren und Dienstleistungen nach der Klassifikation von Nizza, 11. Ausgabe (Klassen 1-45)
Prioritätsdatum, Land und Nummer (wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird)
Vollmacht, einfach vom Antragstellerunterzeichnet. Die Vollmacht kann innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Antragstellung nachgereicht. Diese Frist kann für weitere drei Monate verlängert werden.

Registrierungsverfahren:

Der Antrag wird eingereicht und geprüft durch das Amt für geistiges Eigentum
Das Amt für geistiges Eigentum untersucht die absoluten Ablehnungsgründe
Das Registrierungsverfahren dauert etwa sechs bis acht Monate nach dem Anmeldetag (reibungsloser Ablauf)

Einspruch:

Handelsmarkenanmeldungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Einspruch gegen eine Markenanmeldung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung eingereicht werden

 

Dauer:

Mit der Entrichtung der Schutzgebühr von 10 Jahren ist die Marke für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig, außer im Fall von erneuten Bestätigung (siehe unten) 
Nach Entrichtung der Verlängerungsgebühren, kann die Marke für weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühren können während des letzten Jahres der vorangegangenen 10 Jahre Schutzfrist oder bis zu sechs Monaten nach dem Ablaufdatum mit einer Bußgeld von 50% der Jahresgebühren entrichtet werden.
Erneute Bestätigung von ehemaligen jugoslawischen Handelsmarkeneintragungen behalten dieselben Erneuerungsdaten wie die ehemaligen originellen jugoslawischen Handelsmarken

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, einfach vom Zedenten unterzeichnet
Vollmacht, einfach vom Zessionar unterzeichnet
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet einfach von einem Vertreter der Gesellschaft und eine Vollmacht mit dem alten Namen, wenn wir nicht der Agent für den Antrag sind
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die die neue Adresse des Inhabers angibt; und
Erklärung, im Original unterzeichnet für die Adressenänderung; oder
Originalzertifikat über Adressenänderung, ausgestellt von der zuständigen Behörde

PATENTE

Einreichung eines herkömmlichen Antrags - Anforderungen:

Name und Adresse  des Anmeldungstellers
Name und Adresse  des Erfinders/die Erfinder oder eine Erklärung, dass die Erfinder nicht namentlich in der Anmeldung erwähnt werden möchten
Prioritätsdatum, Land und Nummer
Beschreibung des Patents
Patentansprüche
Zeichnungen (falls vorhanden)
Abstrakt - Zusammenfassung der Erfindung
Das Dokument, das die Abtretung der Rechte von den Erfindern zugunsten des Anmelders nachweist, einfach vom Erfinder unterzeichnet - es kann nachgereicht werden
Vollmacht, die einfach vom Angtragsteller unterzeichnet ist - kann nachgereicht werden
Prioritätsdokument - kann nachgereicht werden
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem Prioritätsdatum einzureichen
Übersetzung der Beschreibung, Ansprüche und die Zusammenfassung in der jeweiligen Landessprache, kann nachgereicht werden

Fristen für die Einreichung einer nationalen Phase des PCT-Antrags

 
Der Antrag ist beim Amt innerhalb von 31 Monaten nach dem Prioritätsbewerbungstermin einzureichen

Registrierungsverfahren:

Das Amt wird die Patentanmeldung innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag oder das Prioritätsdatum veröffentlichen, wenn die Priorität in Anspruch genommen wurde. Bei der Veröffentlichung der Patentanmeldung wird die Entscheidung über die Erteilung ausgegeben und das Veröffentlichungdatum gilt als Gewährungsdatum
Spätestens bis zum Ablauf des neunten Jahres des Schutzes, überreicht der Eigentümer des Patents dem Amt schriftliche Beweise dafür, dass das Patent für die gleiche Erfindung erhalten ist:
a) vor dem EPO
b) Wurde beim EPA keine Anmeldung für dieselbe Erfindung eingereicht, sollte es nachgewiesen werden, dass das Patent für dieselbe Erfindung vom Amt erteilt wurde, die gemäß PCT den Status einer vorläufigen Prüfungsbehörde inne hat, oder von einem anderen Patentamt, mit dem ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde. Die Liste der Patente für dieselbe Erfindung, die als Beweismittel dienen kann, sollte zusammen mit den Angaben zu Patentanmeldungen und zu abgelehnten Patenten eingereicht werden
c) wenn keine Beweise vom Besitzer eingereicht werden können, kann ein Antrag an das Amt gestellt werden um die relevanten Angaben zu erhalten,

Die Einreichung einer nationalen Phase des PCT- Antrags Anforderungen:

Name und Adresse des Antragstellers
Name und Adresse  des Erfinders/die Erfinder oder eine Erklärung, dass die Erfinder nicht namentlich in der Anmeldung erwähnt werden möchten
Prioritätsdatum, Land und Nummer
Beschreibung des Patents
Patentansprüche
Zeichnungen (falls vorhanden)
Abstrakt - Zusammenfassung der Erfindung
PCT-Antrag als veröffentlicht
Internationaler Recherchenbericht
Die PCT-Veröffentlichungsseite
Das Dokument, das die Abtretung der Rechte von den Erfindern zugunsten des Anmelders nachweist, einfach vom Erfinder unterzeichnet - es kann nachgereicht werden
Vollmacht, einfach durch den Anmelder unterzeichnet - kann nachgereicht werden.
Übersetzung der Beschreibung, sowie Ansprüche und die Zusammenfassung in der jeweiligen Landessprache

Die Bestätigung des europäischen Patents - Anforderungen

Die Bestätigung des europäischen Patents kann innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Erteilung des europäischen Patents geltend gemacht werden
Eine Übersetzung der Patentansprüche ins Slowenische sollte für die Bestätigung des Europäischen Patents zusammen mit dem Anspruch an das Amt eingereicht werden
 

Dauer:

20 Jahre nach dem Anmeldetag für herkömmliche Patente
20 Jahre nach dem internationalen Anmeldetag für die nationale Phase der PCT-Patente
20 Jahre nach dem europäischen Anmeldetag für bestätigte europäische Patente
Kleines Patent ist für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig
Für eingereichte Patentanmeldungen in Slowenien nach dem 7. Dezember 2001 sind die Gebühren ausgehend vom vierten Schutzjahr für jedes folgende Jahr zu entrichten. Für eingereichte Patentanmeldungen in Slowenien vor dem 7. Dezember 2001 sind die Jahresgebühren ab dem dritten Jahr für jedes folgende Jahr zu entrichten.
Die Schutzgebühren sind jährlich zu entrichten, vor dem Ablaufdatum des Jahres, für welches die Schutzgebühren entrichtet werden oder spätestens 6 Monate nach Ablauf der Schutzfrist mit 50% Bußgeld
Die Dauer eines Patents kann über 20 Jahre verlängert werden in den folgenden Fällen:
a) im Fall eines Krieges oder bei ähnlichen Zuständen, für die Dauer dieses Zustands oder Gegegebenheit, jedoch nicht länger als fünf Jahre
b) Im Fall, wenn der Gegenstand des Patents ein Produkt oder ein Verfahren ist zur Herstellung oder Verwendung eines Produkts, die gesetzlich vorgeschriebenes Verwaltungsverfahren zu durchlaufen haben, für die Dauer dieses Verfahrens, jedoch nicht länger als fünf Jahre
 

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, einfach vom Zedenten oder vom Zessionar unterzeichnet
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet einfach von einem Vertreter der Gesellschaft und eine Vollmacht mit dem alten Namen, wenn wir nicht der Agent für den Antrag sind
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet einfach von einem Vertreter der Gesellschaft und eine Vollmacht mit dem alten Namen, wenn wir nicht der Agent für den Antrag sind
 

DESIGN

Einreichung des Antrags - Anforderungen

Name und Adresse  des Anmeldungstellers
Name und Adresse  des Autors oder eine Erklärung, dass der Autor gewählt hat, nicht erwähnt zu werden
Informationen über die Anzahl der äußeren Formen, für welche Schutz beantragt wurde
Voll- und Kurztitel des industriellen Designs
Eine zweidimensionale Darstellung der Form, für welche Schutz beantragt wurde (Foto oder eine grafische Darstellung für welches Produkt der Schutz beantragt wird)
Vollmacht, einfach vom Vertreter des Antragstellers unterzeichnet. Die Vollmacht kann nachgereicht werden

Registrierungsverfahren:

Der Antrag des Designs ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag oder das Prioritätsdatum zu veröffentlichen, wenn die Priorität in Anspruch genommen worden ist. Wenn es keine absoluten Ablehnnungsgründe gibt, das Amt wird das Design gewähren und der Entwurf wird im Amtsblatt veröffentlicht
Das Registrierungsverfahren ist schnell. Jedes industrielles Design wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen ab dem Anmeldetag registriert, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Gebühren im Zusammenhang mit der Anwendung zur Verfügung gestellt werden.
Die Gebühren sind alle fünf Jahre zu entrichten. Die Gebühren für die folgenden fünf Jahre Schutzfrist sind während des letzten Jahres der vorherigen Schutzfrist zu entrichten. Die Gebühren können mit  50% Bußgeld innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablaufdatum entrichtet werden

Dauer:

 
 
Maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag

Aufzeichnung der Änderungen im Register:

Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, unterzeichnet vom Zedenten
Vollmacht, unterzeichnet vom Zessionar
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet einfach von einem Vertreter der Gesellschaft und eine Vollmacht mit dem alten Namen, wenn wir nicht der Agent für den Antrag sind
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, unterzeichnet einfach von einem Vertreter der Gesellschaft und eine Vollmacht mit dem alten Namen, wenn wir nicht der Agent für den Antrag sind