Kroatien
Kroatien
Länderdaten:
Hauptstadt:
Population:
Gebiet: km²
BIP: $ (GDP per capita, PPP. World Bank )
Währung:
Registrierungsinfrastruktur:
WARENZEICHEN
Einreichung des Antrags - Anforderungen
Name und Adresse des Anmeldungstellers
Darstellung der Marke
Liste der Waren und Dienstleistungen nach der Klassifikation von Nizza, 11. Ausgabe (Klassen 1-45)
Prioritätsdatum, Land, Nummer und das ursprüngliche Prioritätsdokument, das anschließend innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Antragstellung vorgelegt werden können
Vollmacht, einfach vom Antragsteller unterzeichnet. Die Volmacht kann vor der Anmeldung durch die SIPO innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Registrierungsverfahren:
Der Antrag wird eingereicht und geprüft durch das staatliche Amt für geistiges Egentum
Das Amt für geistiges Eigentum untersucht die absoluten Ablehnungsgründe
Das Registrierungsverfahren dauert etwa acht bis zehn Monate ab dem Anmeldetag
Einspruch:
Handelsmarkenanmeldungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Einspruch gegen eine Markenanmeldung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung eingereicht werden
Dauer:
Mit der Entrichtung der Schutzgebühr von 10 Jahren ist die Marke für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig. Nach Entrichtung der Verlängerungsgebühren kann die Marke für weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Jahresgebühren können während des letzten Jahres der vorangegangenen 10 Jahre Schutzfrist oder bis zu sechs Monaten nach dem Ablaufdatum mit Bußgeld von 100% der Jahresgebühren entrichtet werden.
Aufzeichnung der Änderungen im Register:
Übertragung von Anforderungsrechten:
Im original erforderliche Vollmacht einfach durch den Zessionar unterzeichnet, die eindeutig den Namen und die Funktion des Unterzeichners angibt, sowie Ort und Datum der Unterzeichnung,
Zuordnungsdokument, das einfach vom Zedenten und vom Zessionar unterzeichnet ist, in welchem eindeutig der Name und die Funktion der unterzeichnenden Person angegegeben sind sowie Ort und Datum der Unterzeichnung (Firmenstempel sollte benutzt werden, falls vorhanden). Alternativ, kann eine beglaubigte Kopie des Zuordnungsdokuments oder ein beglaubigter Auszug aus dem Zuordnungsdokument oder eine Auftragserklärung im Original eingereicht werden.
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die die neue Adresse angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
PATENTE
Einreichung eines herkömmlichen Antrags - Anforderungen:
Name und Adresse des Anmeldungstellers
Name der Erfindung
Name und Adresse des Erfinders / der Erfinder oder eine Erklärung, dass die Erfinder nicht in der Anmeldung erwähnt werden möchten
Prioritätsdatum, Land und Nummer
Beschreibung des Patents
Patentansprüche
Zeichnungen (falls vorhanden)
Abstrakt - Zusammenfassung der Erfindung
Vollmacht, einfach vom Antragsteller unterzeichnet. Die Volmacht kann vor der Anmeldung durch die SIPO innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Prioritätsdokument - kann ab dem Antragsdatum innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem Prioritätsdatum einzureichen
Die Übersetzung der Beschreibung, der Ansprüche und des Abstrakts in der jeweiligen Landessprache kann nachgereicht werden
Die Einreichung einer nationalen Phase des PCT- Antrags Anforderungen:
Name und Adresse des Anmeldungstellers
Name und Adresse des Erfinders / der Erfinder oder eine Erklärung, dass die Erfinder nicht in der Anmeldung erwähnt werden möchten
Beschreibung des Patents
Patentansprüche
Zeichnungen (falls vorhanden)
Abstrakt - Zusammenfassung der Erfindung
Prioritätsdatum, Land und Nummer
Internationaler Recherchenbericht
Vorläufiger internationaler Prüfungsbericht für die eigereichte Anmeldung unter Kapitel II des Patent Corporation Treaty
PCT-Antrag
Die PCT-Veröffentlichungsseite
Vollmacht, einfach vom Antragsteller unterzeichnet. Die Volmacht kann vor der Anmeldung durch die SIPO innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Die Übersetzung der Beschreibung, der Ansprüche und des Abstrakts in der jeweiligen Landessprache kann nachgereicht werden
Fristen für die Einreichung einer nationalen Phase des PCT-Antrags
Registrierungsverfahren:
Die Anträge werden im Amtsblatt veröffentlicht. Sechs Monate nach der Veröffentlichung eines der folgenden Ansprüche sollte beim kroatischen Amt für geistiges Eigentum eingereicht werden:
a) Anspruch auf Sachprüfung der Patentanmeldung;
b) Anspruch auf Prüfung der Patentanmeldung basiert auf dem für die gleiche Erfindung gewährtes Patent, von der Institution, die den Status eines internationalen Amtes für die Bewertung von Patenten innehat oder
c) Anspruch für die Erteilung des Patents ohne Sachprüfung
Dauer:
20 Jahre nach dem internationalen Anmeldetag für die nationale Phase der PCT-Patente
Kleines Patent ist für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gültig
Die Schutzgebühren sind jährlich zu entrichten, vor dem Ablaufdatum des Jahres, für welches die Schutzgebühren entrichtet werden oder spätestens 6 Monate nach Ablauf der Schutzfrist mit 100% Bußgeld
Die Bestätigung des europäischen Patents - Anforderungen
Die europäische Patentanmeldung, die nach dem 1. April 2004 eingereicht worden ist und für Kroatien kennzeichnet ist
Name und Adresse des Anmeldungstellers
Anmeldedatum und Nummer der europäischen Patentanmeldung
Registrierungsdatum und Nummer der europäischen Patentanmeldung
Übersetzung der Patentansprüche ins Kroatische. Wenn die EP-Anmeldung ursprünglich in Französisch oder Deutsch eingereicht wird, ist Übersetzung der Patentbeschreibung und Ansprüche ins Englische erforderlich.
Vollmacht, einfach vom Anmelder unterzeichnet - kann nachgereicht werden.
Fristen für die Einreichung der Anmeldung für Bestätigung des europäischen Patents
Der Antrag auf Bestätigung des europäischen Patents ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erteilung des europäischen Patents einzureichen
Einreichung von SPC-Antrags - Anforderungen:
European Marketing Authorization (europäische Marketingzulassung) mit Übersetzung ins Kroatische (alle Anhänge, die nicht in Englisch sind, sollen ins Kroatische übersetzt werden)
Vollmacht, einfach vom Antragsteller unterzeichnet. Die Volmacht kann vor der Anmeldung durch die SIPO innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden
Aufzeichnung der Änderungen im Register:
Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, einfach vom Zessionar unterzeichnet
Zuordnungsdokument unterzeichnet von den Zedenten und dem Zessionar und notariell beglaubigt
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die die neue Adresse angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
DESIGN
Einreichung des Antrags - Anforderungen
Name und Adresse des Anmeldungstellers
Name und Adresse des Autors oder eine Erklärung, dass der Autor gewählt hat, nicht erwähnt zu werden
Informationen über die Anzahl der äußeren Formen, für welche Schutz beantragt wurde
Voll- und Kurztitel des industriellen Designs
Eine zweidimensionale Darstellung der Form, für welche Schutz beantragt wurde (Foto oder eine grafische Darstellung für welches Produkt der Schutz beantragt wird)
Beschreibung des Produktes an welchem sich das industrielle Design bezieht
Klassifikationsindex
Vollmacht, einfach vom Vertreter des Antragstellers unterzeichnet
Registrierungsverfahren:
Anträge des industriellen Designs werden vom Amt geprüft. Wenn der Antrag die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, entscheidet das Amt über die Gewährung
Die erste zehnjährige Schutzgebühr ist bei der Gewährung zu entrichten. Das industrielle Design kann dreimal verlängert werden, jeweils auf 5 Jahre
Dauer:
25 Jahre nach dem Anmeldetag
Aufzeichnung der Änderungen im Register:
Übertragung von Anforderungsrechten:
Vollmacht, einfach vom Zedenten oder vom Zessionar unterzeichnet
Das Zuordnungsdokument einfach vom Zedenten und vom Zessionar unterzeichnet. Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Anforderungen für Namensänderung:
Vollmacht, die den neuen Namen angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet
a) Auszug aus dem Handelsregister, das die Namensänderung nachweist; oder
b) Erklärung des Staatssekretärs, die die Namensänderung nachweist,
Anforderungen für Adressenänderung:
Vollmacht, die die neue Adresse angibt, einfach von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet